Was haben Google und Gott mit einander zu tun? Erstens sind da die beiden ersten Buchstaben, und das auch in anderen Sprachen (Go…). Zweitens sind beide allwissend. Allerdings hat sich Gott zur Ruhe gesetzt. Und Google will immer mehr. Eines fernen Tages, wenn Google dann wirklich alles weiß, braucht man nur noch den Namen einer beliebigen Person einzugeben und bekommt die aktuellen Gedanken, sortiert nach Relevanz, angezeigt. Selbstverständlich liegt hier, googlemäßig gesehen, keine Urheberrechtsverletzung vor, denn der Urheber (die Person, nach der gegoogelt wurde) hätte bei seiner Geburt seinen Widerspruch gegen die Nutzung seiner Gedanken durch Google einlegen müssen.
Grundsätzlich ist das Anlegen von Kopien für den eigenen Gebrauch keine Urheberrechtsverletzung. Wer also fleißig in sein Tempotaschentuch onaniert, darf diese Kopien seiner Briefmarkensammlung nach wie vor beilegen. Getrocknet natürlich… Allerdings weitergeben oder gar reproduzieren – das geht gar nicht. Schließlich liegt das Urheberrecht für die Gene ganz woanders. So wird zweimaliges erfolgreiches Rammeln in China mit erheblichem Malus behandelt. Und vielleicht gilt eines nicht fernen Tages: „Nur wer gegoogelt werden kann, existiert.“