„Richter rechnen nicht!“, sagte einst der Volksmund. Aber das war gestern. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes schauen, so gibt es das Urteil zu den Hartz IV-Sanktionen her, sehr wohl auf den Pfennig. Vor allem dass noch genügend für den Einzelnen auf seinem Konto landen. Zwar darf unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden, aber dem Ganzen werden deutlich schwächere als die heute gültigen Grenzen gesetzt.
Wer finanziert den Sozialstaat? Sollte das einer vergessen haben, insbesondere die immer behaupten, Deutschland sei so reich (ich denke es sind nur wenige, die aber umso mehr), sei ins Tagebuch geschrieben: Hartz IV wird von den Beitragszahlern finanziert. Und seit den Panama-Papers wissen wir, dass sich insbesondere die Ganz-Ganz-Reichen nicht gerne beteiligen. Der Sozialstaat wird also auf die Schultern der vielleicht 99%-Restbevölkerung umgelegt.
Sollte nicht die Sozialpolitik und deren Gesetzgebung, die ebenfalls im Grundgesetz verankert ist, den Maßstab für ein Urteil bilden? Das jetzt wiederholt die Würde des Menschen herangezogen wird, um die Höhe von Sozialbezügen zu begründen, macht diese fassbar. Hieß es nicht früher „Die Würde des Menschen ist unfassbar“? Ok, mal scherzhaft, mal zynisch. Aber jetzt ist wirklich ein Fass draus geworden. Für den Einzelnen eher eine Espressotasse, aber im Großen und Ganzen ist das Fass ziemlich gut gefüllt. Gefüllt mit den Beiträgen Überwürdiger. Unterwürdig kann werden, wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Pflicht, ein doofes Wort. Wer zum Beispiel eine Arbeit ablehnt, weil er sich zu schade für die angebotene Tätigkeit ist, der darf dann auch schon mal eine Fastenzeit haben. Um über seine Aufgaben nachzudenken. So zumindest wünschen es sich viele Beitragszahler.
Wird der Faden der Menschenwürde weitergedacht, ergibt sich konsequenterweise, dass ein bestimmter Betrag die Menschenwürde festlegt. Damit wird die Zahl der Unrechtsstaaten ziemlich groß, denn in den meisten Staaten, selbst freiheitlich-demokratischen, gibt es deutlich weniger Unterstützung. Auch bleibt die Frage unbeantwortet, wie ist es um die Menschenwürde bestellt ist, wenn hierzulande mal der Pleitegeier kreist.
Einmal mehr übernehmen Gerichte politische Aufgaben. Warum deren zunehmendes Interesse daran? Man könnte vermuten, dass die Berufung zum Richter am Bundesverfassungsgericht nicht nach der Qualifikation, sondern nach politischem Wohlwohlen getroffen wird. Manch einer war vorher selbst Politiker, vermisst vielleicht seine früheren Gestaltungsmöglichkeiten. Das ist natürlich nur eine Vermutung…
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