Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bestärkt die Boykottbewegung BDS, die die Vernichtung Israels verfolgt. Es diffamiert Israel und es setzt Doppelstandards. Gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Produkte aus dem widerrechtlich von der Türkei besetzten Gebiet Zyperns oder der von Marokko besetzen West-Sahara? Nein! Mit diesem Urteil wird die israelkritische, meiner Meinung nach sogar israelfeindliche Politik der EU-Kommisson deutlich. Hintergrund ist nämlich eine Richtlinie aus dem Jahr 2015, die die EU-Kommission beschlossen hatte und den europäischen Staaten vorgab, israelische Waren aus den „besetzten Gebieten“ zu kennzeichnen. Wir erinnern uns z.B. der ehemaligen EU-Aussenhandelsbeauftragten Federica Mogherini, die gerne mit dem Palästinenserpräsidenten Abbas und dem verbrecherischen iranischen Regime kuschelte, aber die israelische Demokratie verachtete.
Das Urteil gibt vor, die Verbraucherrechte zu vertreten. Es zielt aber nicht auf die Verbraucher, sondern auf die hiesigen Händler und israelischen Produzenten. Die Händler sollen darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie israelische Waren im Sortiment haben und diese besser aus dem Sortiment nehmen. Aktivisten des BDS könnten die Geschäfte stürmen. Mittelbar soll es die Produzenten auf dem Golan, Samaria und Judäa ruinieren. Das ist eines der Ziele der Boykottbewegung BDS. Das EuGH dient sich damit dieser terroristischen Vereinigung an. Zu einem Zeitpunkt, an dem israelische Bürger mit mörderischen Raketen aus Gaza beschossen werden. Ein böser Vergleich drängt sich auf…