Die Thüringer Allgemeine berichtet am 28.April 2018 über sich um Asyl bewerbende Männer, die sich nicht integrieren lassen. „Wir haben keinerlei Handhabe“, beschreibt Jens Wünscher, Sachgebietsleiter Öffentliche Ordnung und Sicherheit, eine gewisse Ohnmacht. „Selbst bei größten Verstößen können wir nichts tun.“
Am Beispiel von Thüringen lässt sich beschreiben, wie extrem ohnmächtig Ämter und Kommunen aufgrund von Gesetzen und Anordnungen sind, mit Asylbewerbern aus Nordafrika umzugehen, die als „renitente Störer“ aufgefallen sind. Diese Asylbewerber geben sich fälschlicherweise als Libyer und oft als minderjährig aus und beanspruchen dadurch einen höheren Schutzstatus und – als vermeintlich Minderjährige – einen höheren Personalschlüssel bzw. fallen unter das Jugendstrafrecht.
Pöbeleien wie „Deutsche sind Scheiße“ sind vergleichsweise harmlose Bekundungen fehlenden Respekts und Integrationswillens. Im Artikel ist von ständigen Körperverletzungen, sexuellen Übergriffen, Vandalismus und Diebstahlsdelikten die Rede. Die „Konsequenzen“ bestehen in meist eingestellten Strafverfahren und von Amtsmitarbeitern eingeforderten Schutzwesten.
Deutsche Sozialsysteme werden missbraucht, Mitarbeiter, die Schutzbedürftigen helfen bzw. ihren Aufenthalt regeln sollen, werden beleidigt und gefährdet, Kriminaldelikte werden nicht geahndet.
Das Zulassen, Befürworten und Befördern solcher Zustände von Regierungsseite, Parteien, Medien und Aktivisten ruft eine Spaltung und Radikalisierung der Bevölkerung sowie einen „kometenhaften Aufstieg der AfD“ (Maurice Philip Remy) hervor.
Hier einige Auszüge, aus denen die Ohnmachtserklärung des Rechtsstaates hervorgeht:
Der Landrat habe dem Migrationsminister „bereits Mitte Februar vorgeschlagen, die ´Störer´ in einer Landesliegenschaft unterzubringen anstatt sie im gesamten Land zu verteilen. … Doch ´aus rechtlichen Gründen ist dies nicht möglich´. Die Landkreise und kreisfreien Städte seien verpflichtet, alle Flüchtlinge aufzunehmen, Verteilung und Zuweisung erfolgten nach Paragraf 4 Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz im übertragenen Wirkungskreis und seien nicht justitiabel.“
„Fast alle (Asylbewerber), sagt Jens Wünscher (Sachgebietsleiter Öffentliche Ordnung und Sicherheit), hätten vorher bereits in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt. Beispielsweise in Italien, Belgien, Schweden oder Ungarn: ´Doch selbst wenn wir es tatsächlich schaffen, einen von ihnen dorthin zurückzuschieben, setzt er sich in den nächsten Zug und ist bald wieder da. Dann beginnt das ganze Spiel von vorn: Er landet wieder bei uns. Diese jungen Männer wissen genau, dass wir sie praktisch nicht mehr loswerden können.´“