Karikaturen und Cartoons

von Roger Schmidt

Karikaturist Roger Schmidt

Poker spielen

Poker spielen im Aufwind.Und wieder ist eine Möglichkeit vertan, für den Ruhestand vorzusorgen.
Karikatur, Cartoon: Poker spielen, © Roger Schmidt

Karikatur, Cartoon: Poker spielen

Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen konnte sich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass größere Turniere ähnlich dem Treiben von Skatfreunden stattfinden sollen und erließ Richtlinien, die das Spiel für Pokerfreunde unattraktiv macht. Mein Vorschlag: Lotto spielen ab sofort nur noch um Sachpreise bis maximal 20,-Euro (Puzzle, Blumenvase, Kaffeekannen, etc.). Das dürfte die Spielsucht mächtig einschränken..

Im Online Poker ist die Lage noch unklarer. Dies ist eigentlich nicht erlaubt – es wird jedoch viel gedroht und kaum geahndet. Hauptsächlich, weil den Behörden das nötige Personal fehlt. Wen wundert’s: Woher soll man die Kapazität zur Verfolgung von Tausenden Internet-Schwerverbrechern finden, die einen nur schwer festzustellenden Schaden verursachen?
Online-Pokern mit echtem Geldeinsatz verstösst in Deutschland gegen den Paragraphen 285 des Strafgesetzbuchs – bis sechs Monate Freiheitstrafe kann das geben, wenn der Einsatz mehr als 50 Cents beträgt. Die Onlinekasino-Betreiber halten dagegen: Solange es sich beim Pokerspiel um Texas Hold’em handle, werde das Pokern als Geschicklichkeitsspiel taxiert und nicht als verbotenes Glücksspiel.
Sie berufen sich auf die europäischen Grundfreiheiten. Die Schweizer erkennen übrigens an, dass es sich bei Poker nicht grundsätzlich um Glücksspiel handle und vergeben unbürokratisch Lizenzen für private Pokerveranstalter.
Bisher hat es ohnehin keinen entsprechenden gerichtlichen Entscheid gegeben, es ist also völlig unklar, wer Recht hat: die Online-Casinos mit ihrer EU-Argumentation oder die ohnehin schon unklare deutsche Rechtsprechung? Dazu kommt, dass die deutschen Behörden mit ihrer Verfolgung aller möglichen Pokerturniere im Moment genug zu tun haben…

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Karikatur, Cartoon: Newsletter gegen Zensur © Roger Schmidt