Umweltverträglichkeitsprüfung für Arbeitnehmer
Die umweltrelevanten Maßnahmen zum Schutze des Arbeitsplatzes durch die EU-Kommission sind nun bekannt geworden.
Zum Beispiel:
– Jeder Arbeitsplatz ist einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen
– Die CO2-Freiheit des Arbeitnehmers ist nachzuweisen