Resturlaub bei Kündigung
Wird einem Mitarbeiter gekündigt, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen während der Restlaufzeit seines Vertrages zu beschäftigen. Aber im Rahmen eines Aufhebungsvertrages darf der Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt werden. Von den letzten drei Worten sind insbesondere Beamte betroffen und dies gilt nach allgemeinem Verständnis ein Berufsleben lang. Auch stellt sich für Beamte nicht die Frage nach dem Resturlaub, da dieser der Dienstzeit gleichgestellt ist.