Die Hürde der Bewerbung ist genommen und der Arbeitsvertrag ist in der Tasche, Damit ist das Ziel der Festanstellung aber noch nicht erreicht. Denn in der Probezeit können Sie nach wie vor kurzfristig ohne Angabe von Gründen gefeuert werden. Je nach Schwierigkeitsgrad und Promile kann die Probezeit schwanken, übliche Zeiten liegen zwischen drei Monaten und 45 Jahren. Die Anforderungen, die an den Probanden gestellt werden unterscheiden sich sehr stark. So dürfen sich Beamte ein Arbeitsleben lang nicht regen, um anschließend erfolgreich in den Ruhestand übernommen zu werden. Politiker müssen eine Probezeit von vier Jahren überstehen. Wenn sie es nicht schaffen, bleibt zu hoffen, dass diese ihre soziale Kompetenz unter Beweis gestellt haben und einen lukrativen Job in der Verwaltung oder einen öffentlichen Institut ergattern konnten. Ansonsten verlängert sich die Probezeit um eine weitere Legislaturperiode.
Für alle Jobs während der Pobezeit gilt: Der Prozeß verläuft in drei Phasen. Diese sind: Erkunden, Anpassen, Integration bzw. Migration für ausländische Mitbürger. Das Ziel ist klar: Machen Sie sich unentbehrlich! Erst wenn Sie der letzte Mitarbeiter sind, gibt es keine Konkurrenten mehr, die Ihnen den Job streitig machen könnten!