Der Artikel 5 Abs.1 des Grundgesetzes über die Pressefreiheit ist keine Selbstverständlichkeit: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Das wurde mit viel Blut und dem Leben vieler unserer Vorfahren erkauft. Für arabische Staaten ist die Pressefreiheit unvorstellbar. Ist schließlich kein Wunder, so ziemlich die meisten sind totalitäre Staaten. Und wenigstens einer, der Iran, lässt aufgrund der Äußerungen seines Präsidenten zum Holocaust und dem Staat Israel, eine unangenehme Nähe zum Dritten Reich erkennen. Die politisch motivierte Einflussnahme wegen der Mohammed-Karikaturen auf die Berichterstattung hier und in anderen Ländern in Europa darf nicht hingenommen werden.