Eigentlich heißt es im Artikel 5 des Grundgesetzes. „Jeder hat das Recht seine Meinung in Schrift, Wort und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“. Und weiter, „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
Neuerdings fordert aber die Gedanken-Einzugs-Zentrale, kurz GEZ, eine Neuinterpretation. Da der Doofbürger, früher hieß es noch Wutbürger, das nicht so schnell kapiert, wird die neue Leitkultur täglich in Rundfunk, Film, Fernsehen und Presse wiederholt. Hatespeech & Co. sind No-Go-Äreas. Wer sich nicht an die reine Lehre der Political Correctness hält, ist als Rechter an den Pranger zu stellen. Und vom deutschstämmigen Altbürger wird erwartet, sich regelmäßig fremdzuschämen.
Es bedarf also einer dringenden Überarbeitung, um die Altlasten der Bundesrepublik Deustchland mittels eines Meinungsaustausch-Gesetzes, das wie folgt lauten könnte, loszuwerden: „Jeder hat die Pflicht seine Meinung entsprechend der vorgegebenen Political Correctness zutiefst zu verinnerlichen. Als Quelle dürfen sich Bürger nur aus ARD und ZDF und freigegebener ausgewählter Presseprodukte bedienen. Die sozialen Medien sind auf die Herstellung und Verbreitung von Selfies zu beschränken. Näheres regeln die Fördergesetze zum Neuen Denken. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre werden dem Bildungsstand der Bürger angepasst.“
Zensur findet immer erst im Kopf statt…