Normalerweise geht es in einem Sozialplan um Abfindungen. So finden sich Arbeitnehmer damit ab, einen neuen Job zu suchen. Bei älteren ist das schwieriger. Hier sieht der Sozialplan eine höhere Abfindung vor, weil die nämlich bis zum Renteneintritt suchen. Manchmal bietet der Sozialplan auch die Möglichkeit, seinen Job zu erhalten, indem man auf eine andere Planstelle versetzt wird. Papierkorbleeren ist hier die sportliche Wahl der Mittel für alle älteren Kollegen, die Probleme mit Herz und Kreislauf haben. Natürlich nur, wenn auch ein Interessenausgleich stattfindet. Der Arbeitnehmer übernimmt dazu die Interessen des Arbeitgebers und ist bis zum letzten Tag seines Berufslebens dankbar.
Natürlich besteht die Möglichkeit durch freiwilligen Verzicht auf die Abfindung einen einseitig erklärten Personalabbau auszusprechen, aber nur, wenn das Gehaltskonto wegen Reichtum keine weiteren Gehaltsüberweisungen mehr zulässt.
Verlieren Arbeitnehmer durch einen Sozialplan ihre Rechte?
Manche Arbeitnehmer haben Angst, dass durch einen bestehenden Sozialplan ihnen Rechte abhanden kommen. Das ist natürlich Unsinn. Der Arbeitnehmer muss nicht warten, bis ihm sein Arbeitsplatz gekündigt wird – das darf jeder Mitarbeiter vorher auch schon selber tun. Meistens gibt es dafür vom Arbeitgeber auch dankende bzw. lobende Worte wie: „Wir sind betrübt einen so wichtigen Mitarbeiter zu verlieren.“ Oder „Wir wünschen unserem Ex-Kollegen alles Gute für seinen neuen Job – bei der Konkurrenz wird er uns von viel größerem Nutzen sein!“